Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik Forschung Forschungsfelder Abwasser Forschungsprojekte
Innovative Techniken: BVT für Schlachtbetriebe und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte

Forschungsprojekte

Innovative Techniken: BVT für Schlachtbetriebe und Verarbeitung tierischer Nebenprodukte

Leitung:  Dr.-Ing. Maike Beier
Team:  Axel Borchmann, M.Sc.
Förderung:  Umweltbundesamt
Laufzeit:  01/2008 - 11/2009

Inhalt

Das Ziel bzw. die Aufgabe der BREF-Dokumente wird vom EIPPCB im standardisierten Vorwort der BVT-Merkblätter beschrieben; danach sollen sie „den stattgefundenen und unter Artikel 16 Absatz 2 (der IVU-Richtlinie) geforderten Informationsaustausch genau wiedergeben und der Genehmigungsbehörde Referenz-Informationen zur Verfügung stellen, die von dieser bei der Festlegung von Genehmigungsauflagen zu berücksichtigen sind“. Die Merkblätter dokumentieren also den Diskussionsprozeß der Mitgliedsstaaten zur Festlegung von besten verfügbaren Techniken, um die erzielten Ergebnisse als Hintergrund-informationen und Zeugnis für die Eignung einer be-stimmten Technik an die zuständigen Genehmigungsbehörden weiterzugeben. Mit der Beschreibung der besten verfügbaren Techniken sollen sie eine Informationsquelle über stabil erreichbare Emissionswerte und den Verbrauch von Rohstoffen sowie den effizienten Einsatz von Energie sein. Die Dokumente sollen als Entscheidungsgrundlage und –hilfe für die Behörden bei der Genehmigung von Industrieanlagen dienen und die Mitgliedsstaaten der EU bei der wirksamen Durchführung der IVU-Richtlinie unterstützen. Aufgrund dessen sind außerdem auch alle Ziele dieser Richtlinie indirekt Ziele der Dokumente. Alles in allem sollen die BVT-Merkblätter „mit ihren Informationen über die besten verfügbaren Techniken (...) als wertvolle Instrumente zur Verbesserung des Umweltschutzes dienen“.

 

Das vorhandene BVT-Merkblatt ist umfangreich zu überarbeiten, da nach der Erstelung die EU-Hygiene-Verordnung 1774/2002 und damit in Verbindung die Nr. 208/2006 zur Änderung der Anhänge VI und VIII der Hygieneverordnung erschienen sind und damit die Rechtsgrundlagen im BVT-Merkblatt komplett verändert wurden. Dadurch sind die innerbetrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier darzustellen sowie die veränderten Produktionslinien bei der Verwertung tierischer Nebenprodukte darzulegen und mit deutschen Kennzahlen zu belegen. Zum Prozess des Schlachtens von Tieren konnten wegen der BSE-Krise bei der Erstellung des BVT-Merkblatts wenig deutsche Daten eingebracht werden, was mit dem geplanten Projekt nachgeholt werden soll. Ziel des Teilvorhabens ist es, für die Revision des BVT -Merkblattes in Abstimmung mit der nationalen Expertengruppe konkrete Daten und Beispiele für fortgeschrittene produktionsintegrierte Maßnahmen zu erheben. Diese Beiträge sollen in einem Bericht zusammengestellt werden, der als nationaler Beitrag für die Unterstützung des europäischen IVU-Büros in Sevilla geeignet ist.

Ziel des Vorhabens ist es anhand der Zusammenstellung und medienübergreifenden Bewertung der neuer Emmisions- und Verbrauchsdaten repräsentativer Verfahren und Techniken für Schlachtbetriebe und VTN-Betriebe sowohl bundesweit, als auch im europäischen Ausland die, für eine Festlegung zu berücksichtigenden Verfahren/Techniken, auszuwählen und neue Richtlinien und Merkblätter in das bestehende Dokument einzuarbeiten. Folgende Arbeitsschritte sind hier zu nennen:

1.   Zusammenstellung maßgebender Literatur und Sammlung technischer Daten existierender Einzelanlagen zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes.

2.   Zusammenstellung der verwendeten Verfahren und Techniken.

3.   Zusammenstellung der zu beachtenden Umweltbelastungen (Nennung der Hauptschadstoffe in Luft und Wasser, Abfall- und Energieaspekt, Störfälle, Lärm). Erarbeitung eines Vorschlages zur Festlegung von Selektionskriterien zur Auswahl der Techniken, die als BVT in den Merkblättern benannt werden sollen.

4.   Auswahl der für das BREF zu berücksichtigenden Techniken sowie der repräsentativen Betriebe in Deutschland.

5.   Sammlung und Darstellung von technischen Daten der unter 4. ausgewählten Einzelanlagen. Anlagenbezogene Aufnahme der Emissions- und Verbrauchsdaten für die Bereiche Luft, Wasser, Abfall, Energie und ggf. auch für den Bereich Lärm und Störfälle.

6.   Festlegung der besten verfügbaren Technik, Nennung von Beispielanlagen.

7.   Festlegung von Anforderungen für Neu- und Altanlagen, z.B. in Form von Emissions- und Verbrauchswerten für die Bereiche Luft, Wasser, Abfall, Energie (ggf. auch für Lärm und Störfälle)